Anbindung von APW an GNUmed
APW -> GNUmed
Einstellungen GNUmed
Fügen Sie der
Konfigurationsdatei folgende externe Patientenquelle hinzu:
[XDT profile APW]
source = APW
# siehe auch unten - Übergabedatei in APW
filename = /pfad/zur/APW/GDT/Datei.gdt
DOB format = %d%m%Y
encoding = cp850
Dann aktivieren Sie diese externe Patientenquelle folgendermaßen:
[workplace]
... andere Angaben ...
XDT profiles = $XDT profiles$
APW
$XDT profiles$
... weitere Angaben
Hinweis
- die GDT-Datei von APW gibt an, Umlaute wären nach dem Standard cp437 kodiert
- in Wirklichkeit ist die Kodierung der Umlaute cp850
- dies liegt unter anderem daran, daß der GDT-Standard die Angabe von cp850 gar nicht vorsieht
Einstellungen APW
- zu System / Schalter / GNUmed gehen
- "Übergabe an GNUmed" aktivieren
- Übergabedatei festlegen
- dieselbe Übergabedatei muß in der Konfigurationsdatei von GNUmed unter filename = ... angegeben werden (siehe oben)
Benutzung
- in APW einen Patienten aufrufen
- dabei wird die Übergabedatei für GNUmed erzeugt
- Wechsel zu GNUmed
- weiter wie bei "externen Patienten aufrufen" beschrieben
GNUmed -> APW
Einstellungen GNUmed
Derzeit sind keine Einstellungen notwendig.
Einstellungen APW
Benutzung
- gewünschten Patienten in GNUmed aufrufen
- im Menü Patient den Punkt Exportieren als GDT aufrufen
- als Dateiname muß der in APW als Übergabedatei eingestellte Name angegeben werden
- Wechsel zu APW
- im Bildschirm Patienteneingabe [F9] drücken
Hinweis
- falls der GNUmed-Patient in APW nicht vorhanden ist, werden die Patientendaten derzeit nicht in APW übernommen
- wir haben dies beim APW-Team erbeten, es wurde jedoch bislang mit folgender Begründung abgelehnt (Zitat eines APW-Entwicklers):
"Ich könnte die Patientendaten in die manuelle Eingabemaske einlesen; dann müßten aber sämtliche anderen Daten, die normalerweise auf der KVK drauf sind, ebenfalls von Hand eingegeben werden. Das ist zumindestens bei uns die Ausnahme, da es wesentlich schneller geht, die KVK einzulesen. Darüberhinaus gelten die von Hand eingegebenen Daten nicht als gültiger Versicherungsnachweis, d.h. bei der Abrechnung muß ein vom Patienten unterschriebener Abrechnungsschein bei der KV eingereicht werden. Dann ist es doch wohl sinnvoller, direkt die KVK einzulesen, um später das Hinterherlaufen hinter dem unterschriebenen Schein oder der KVK zu vermeiden."