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1.2. Die Gründungsurkunde

Einige Jahre nach seinem ursprünglichen Start formulierte Debian die Prinzipien, denen es als Projekt für freie Software folgen wollte. Dieser wohlüberlegte Schritt ermöglicht geordnetes und friedliches Wachstum, indem er sicherstellt, dass sich alle Mitglieder in dieselbe Richtung bewegen. Um Debian-Entwickler zu werden, muss jeder Kandidat die Unterstützung und die Einhaltung der in den Grundlagendokumenten des Projekts festgelegten Prinzipien bestätigen und nachweisen.
The development process is constantly debated, but these Foundation Documents are widely supported and consensual, and thus rarely change. The Debian constitution also offers other guarantees for their stability: a three-quarter qualified majority is required to approve any amendment.

1.2.1. Die Verpflichtung gegenüber den Benutzern

Das Projekt verfügt auch über einen „Gesellschaftsvertrag“. Was hat ein solcher Vertrag in einem Projekt zu suchen, das nur dazu gedacht ist, ein Betriebssystem zu entwickeln? Ganz einfach: Debian arbeitet für seine Benutzer und damit auch für die Gesellschaft. Dieser Vertrag fasst die Verpflichtungen zusammen, die das Projekt eingeht. Lassen Sie sie uns näher betrachten:
  1. Debian wird zu 100% frei bleiben.
    Dies ist die wichtigste Regel. Debian besteht und wird weiterhin vollständig und ausschließlich aus freier Software bestehen. Zusätzlich wird auch alle Softwareentwicklung innerhalb des Debian-Projekts selbst frei sein.
  2. Wir werden der Gemeinschaft, die freie Software entwickelt, etwas zurückgeben.
    Jede vom Debian-Projekt eingebrachte Verbesserung eines in der Distribution enthaltenen Werkes wird seinem Autor zurückgesendet (dies wird „upstream“ genannt; übersetzt etwa „stromaufwärts“). Überhaupt arbeitet Debian mit der Gemeinschaft zusammen und nicht isoliert.
  3. Wir werden Probleme nicht verbergen.
    Debian ist nicht perfekt, es wird jeden Tag neue Probleme geben, die es zu lösen gilt. Debian wird seine Fehlerdatenbank für alle Zeiten öffentlich betreiben. Fehlermeldungen, die von Personen online abgeschickt werden, werden unverzüglich für andere sichtbar.
  4. Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und freie Software.
    Diese Verpflichtung ist schwieriger zu erklären. Debian führt damit bei Entscheidungen, die gefällt werden müssen, eine bestimmte Einseitigkeit ein, nämlich eine für die Entwickler einfache Lösung zurückzuweisen, die die Benutzerfreundlichkeit gefährdet, und sich stattdessen für eine elegantere Lösung zu entscheiden, selbst wenn diese schwieriger umzusetzen ist. Dies bedeutet, dass vorrangig die Interessen der Anwender und der freien Software berücksichtigt werden.
  5. Arbeiten, die nicht unseren Standards für freie Software genügen.
    Debian akzeptiert und versteht, dass Anwender unfreie Programme nutzen können möchten. Deshalb erlaubt das Projekt ihnen die Nutzung von Teilen seiner Infrastruktur, um auch nicht freie Software sicher als Debian-Paket verteilen zu können.

1.2.2. Die Debian-Richtlinien für freie Software

This reference document defines which software is “free enough” to be included in Debian. If a program's license is in accordance with these principles, it can be included in the main section; on the contrary, and provided that free distribution is permitted, it may be found in the non-free section. The non-free section is not officially part of Debian; it is an added service provided to users. A more detailed explanation of the different parts of the Debian archive can be found in the sidebar WÖRTERVERZEICHNIS Die main, contrib und non-free Archive.
Dieser Text ist nicht nur ein Auswahlkriterium für Debian, sondern ist zu einer Autorität in Sachen freier Software geworden und hat als Grundlage für die „Open Source“-Definition gedient. Historisch gesehen ist er eine der ersten formalen Definitionen des Konzepts der „freien Software“.
The GNU General Public License, the BSD License, and the Artistic License are examples of traditional free licenses that follow the 9 points mentioned in this text. Below you will find the text as it is published on the Debian website.
  1. Unbeschränkte Weitergabe.
    Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht verhindern, dass irgendjemand diese Software als Bestandteil einer Softwaredistribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen enthält, verkauft oder weitergibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder sonstigen Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.
  2. Quellcode.
    Das Programm muss im Quellcode vorliegen, und es muss die Weitergabe sowohl im Quellcode als auch in kompilierter Form erlaubt sein.
  3. Weiterführende Arbeiten.
    Die Lizenz muss Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und es erlauben, dass diese unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergegeben werden dürfen wie die Original-Software.
  4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes.
    Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann verbieten, wenn sie die Weitergabe von sogenannten „Patch-Dateien“ mit dem Quellcode erlaubt, die dazu dienen, das Programm vor seiner Herstellung zu modifizieren. Die Lizenz muss ausdrücklich die Weitergabe der aus dem veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf fordern, dass die veränderten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer tragen müssen. (Dies ist ein Kompromiss. Die Debian-Gruppe ermutigt alle Autoren, Veränderungen an Dateien sowohl im Quellcode als auch in Binärform zuzulassen).
  5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen.
    Die Lizenz darf keine Person oder Gruppe von Personen diskriminieren.
  6. Keine Diskriminierung von Einsatzbereichen.
    Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzbereichs vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, dass das Programm geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.
  7. Weitergabe der Lizenz.
    Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die das Programm erhalten, ohne dass es für sie notwendig ist, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben.
  8. Keine spezielle Lizenz für Debian.
    Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht davon abhängig sein, dass das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm aus der Debian-Distribution herausgenommen wird und ohne Debian genutzt oder vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm bekommen, die gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem Debian-System gewährt wurden.
  9. Keine Auswirkungen auf andere Programme.
    Die Lizenz darf keine Beschränkungen enthalten, die Auswirkungen auf andere Software hat, die mit diesem Programm weitergegeben wird. Beispielsweise darf die Lizenz nicht vorschreiben, dass alle anderen Programme auf dem gleichen Medium freie Software sein müssen.
  10. Beispiellizenzen
    Die Lizenzen "GPL", "BSD" und "Artistic" sind Beispiele für Lizenzen, die wir für "frei" halten.